Herzlich Willkommen im schönen Fleckchen MG -Rheydt Schön das Sie Zeit haben, diese Seite zu besuchen, Nicht wirtschaftliche Interessen, bilden den Anlass zu dieser Homepage. Bürger zu Bürger sollte es ein Dialog sein - völlig gratis, aber ich hoffe nicht umsonst. Ihnen eine schöne Zeit und danke für Ihr Interesse. Für e-mails bin ich stets empfänglich. Nur ehrlich und fair sollten sie sein. Der Handicap - Stürmer aus MG - Rheydt BSK Kontaktstellenleiter Mönchengladbach weitere Info : https://www.bsk-mg.de
 Herzlich Willkommen im schönen Fleckchen MG -Rheydt       Schön das Sie Zeit haben, diese Seite zu besuchen,Nicht wirtschaftliche Interessen, bilden den Anlasszu dieser Homepage. Bürger zu Bürger sollte es einDialog sein - völlig gratis, aber ich hoffe nicht umsonst.Ihnen eine schöne Zeit und danke für Ihr Interesse. Für e-mails bin ich stets empfänglich.Nur ehrlich und fair sollten sie sein. Der Handicap - Stürmer aus MG - Rheydt   BSK  Kontaktstellenleiter Mönchengladbach weitere Info :        https://www.bsk-mg.de 

Der Mensch als Bürger an diesem Ort  kommt hier auch zu Wort.

 

 

Bürgerthemen in der Stadt zu denen jeder Bürger eine Meinung hat.

Natürlich wollen wir nicht im Wettstreit treten, mit den kommerziellen Medien, sondern den Blick richten,

wie der Bürger von hier , bestimmte Entwicklungen in der Stadt sieht und bewertet. Schreiben Sie uns ruhig. Wir sind über Themen-Vorschläge in den Stadtteilen sehr interessiert.         

 

Bürgermeinungen hier geäußert, fördert die Gemeinschaft.

 

Für Themenvorchläge sind wir empfänglich. Unsere Einsatz sollte nicht über den Bürger sein, sondern mit dem Bürger .

 

Kontakt für Lob ,  Anmerkungen oder Themenvorschläge :

 

sozialertreff@sturm-albert.de

 

Themen die bewegen :

 

Was heißt überhaupt Barrierefreiheit ? 

 

Barrierefreiheit definiert sich als eine soziale Dimension. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein.

 

Definition von Barrierefreiheit

„Barrierefrei“ bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann. Mit einer einzelnen baulichen Veränderung, zum Beispiel dem Einbau einer Rollstuhlrampe, lässt sich dabei Barrierefreiheit nur in den seltensten Fällen verwirklichen. Eine Wohnung ist zum Beispiel nur dann barrierefrei, wenn das auch für den Zugang zum Haus, den Weg zur Müll-Tonne oder zum Parkhaus gilt und wenn in diesem Haus auch jeder Nachbar von jedem Nachbarn besucht werden kann.

Haben Sie das verstanden ?

     

 

Barrierefreiheit - Die Definition

Barrierefreiheit » Barrierefrei laut Gesetz - Was bedeutet das? |   

 

Quellle : pflege.de

 

INFO :

Barrierefrei, behindertengerecht oder behindertenfreundlich?

Der Begriff „barrierefrei“ hat die Begriffe ‚behindertengerecht‘ und ‚behindertenfreundlich‘ im offiziellen Sprachgebrauch weitgehend abgelöst, da Wortkombinationen aus „behindert“ und „gerecht“ oder „freundlich“ ungewünschte Assoziationen auslösen: Sie legen nahe, dass für mobilitätseingeschränkte Menschen besondere Bedingungen gelten müssten, beziehungsweise diese besondere Unterstützung benötigen. Das ist zwar nicht gänzlich falsch, aber nicht erstrebenswert. Vielmehr geht es um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes derart, dass von Vorneherein für niemanden Einschränkungen entstehen und alle gleichermaßen teilhaben können.

Barrierefreiheit beim Wohnen: Was heißt das genau?

Besonders bei der Beschreibung von Immobilien werden neben „barrierefrei“ oder „behindertengereicht“ auch häufig Adjektive wie „seniorengerecht“, „altengerecht“ oder „barrierearm“ genannt. Alle diese Begriffe suggerieren, dass die Wohnsituation im jeweiligen Haus oder der Wohnung auf die Bedürfnisse von älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen ausgerichtet ist. Jedoch sind nur die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ gesetzlich definiert, alle anderen lassen viel Spielraum für Interpretationen.

 

Barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“

Die beiden Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind genau definiert und garantieren bestimmte Ausstattungsmerkmale, und zwar durch die DIN 18040. Darin sind bestimmte Normen für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen festgelegt.

  • Die DIN 18040-1 bezieht sich auf die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
  • Die DIN 18040-2 normiert die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden . Bei Wohngebäuden ist gemäß DIN 18040-2 noch einmal zwischen dem öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden und den Wohnungen selbst zu unterscheiden, denn für die Bereiche ist der Begriff „barrierefrei“ jeweils etwas unterschiedlich definiert:
  • Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden: Bei der Infrastruktur des Gebäudes schließt der Begriff „barrierefrei“ automatisch auch die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ein, ist also gleichbedeutend mit „rollstuhlgerecht“. Das gilt für Zufahrtswege, Garagen, Flure und den Bereich bis hinter die Wohnungseingangstür.
  • Privater Wohnbereich: Hier wird noch einmal zwischen zwei Standards unterschieden, und zwar zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht also allen Standards einer barrierefreien Wohnung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen: Während bei einer barrierefreien Wohnung etwa eine Türdurchgangsbreite von 80 Zentimeter ausreichend ist, sind laut DIN für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter notwendig. Barrierefreiheit ist durch Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimeter gegeben, damit eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, braucht es jedoch Flächen von 150 x 150 Zentimeter, zum Beispiel m Badezimmer oder der Küche.

Barrierefreies WC: für mehr Selbstständigkeit im Alltag

Bewegungsflächen vor dem barrierefreien WC

Damit Mobilitätshilfen wie etwa ein Rollator oder Rollstuhl in greifbarer Nähe vor dem WC abgestellt werden können, muss eine ausreichende Bewegungsfläche um das WC gegeben sein. Bei einem barrierefreien WC muss eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vor der Toilette gewährleistet sein.

Bei mobilitätseingeschränkten Personen wie etwa Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einer Sehbehinderung sind höhere Abstandsflächen und Bewegungsflächen einzuhalten. So muss bei einem behindertengerechten bzw. rollstuhlgerechten WC eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor der Toilette vorhanden sein.

Sitzhöhe der barrierefreien Toilette

Die Standardhöhe für ein übliches WC sind 42 cm. Damit gehbeeinträchtige Menschen und Rollstuhlfahrer die Toilette komfortabler nutzen können, empfiehlt sich eine Höhe des WC-Sitzes zwischen 46 und 48 cm. Doch auch diese Maße können für den einen immer noch zu niedrig und für den anderen zu hoch sein. Deshalb sollten alle Benutzer des WCs vorab zur Probe sitzen. Ideal sind höhenverstellbare Toiletten, wenn mehrere Personen das WC benutzen.   

 

                                                           

 

 

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© Albert Sturm