Die Idee für diesen Rolli-Treff ist, dass möglichst viele Mobilitätsbarrieren in der Stadtteil Rheydt und in der Umgebung gefunden werden und
vielleicht mit Fotos dokumentiert werden.
"Betroffene" in diesem Sinne sind besonders Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Geheingeschränkte .
Seit etlichen Jahren gibt es den Rollstuhl Treff (Rolli-Treff). Dort finden Gespräche statt, welche Hürden es im Wohnumfeld gibt, für Personen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator als Hilfsmittel benötigen.
Wir treffen uns einmal im Monat in Rheydt Mitte. Die jeweilige Örtlichkeit sollte weitgehend barrierefrei sein und möglichst keine Stufe am Eingang haben.
Emotionale Erfahrungsberichte , wie man mit eingeschränkter Mobilität den Alltag meistern kann, können für anderer Betroffenen hilfreich sein. Auch Lebenspartner, ständige Pflegepersonen können gerne dazu kommen. Denn der Alltag hat jetzt einen wesentlich anderen Ablauf.
Man ist nicht allein mit den Lebenseinschränkungen, denn es muss im Leben auch ohne gehen - g e h e n können.
Wer hat Interesse ? Melden bei 02166 / 99 80 71 oder ak-sturm@t-onlie.de Stichwort Rolli-Treff
Bilder von dem Engagement des Rolli - Treffs
In Einzelgesprächen nach Termin
In Gruppengesprächen einmal im Monat
Von Teilnehmer in der Vergangenheit uns geschenkt.
Thema, was nicht Allen klar ist :
Was heißt überhaupt Barrierefreiheit ?
Barrierefreiheit definiert sich als eine soziale Dimension. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein.
Definition von Barrierefreiheit
„Barrierefrei“ bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann. Mit einer einzelnen baulichen Veränderung, zum Beispiel dem Einbau einer Rollstuhlrampe, lässt sich dabei Barrierefreiheit nur in den seltensten Fällen verwirklichen. Eine Wohnung ist zum Beispiel nur dann barrierefrei, wenn das auch für den Zugang zum Haus, den Weg zur Müll-Tonne oder zum Parkhaus gilt und wenn in diesem Haus auch jeder Nachbar von jedem Nachbarn besucht werden kann.
Haben Sie das verstanden ?
Barrierefreiheit - Die Definition
Barrierefreiheit » Barrierefrei laut Gesetz - Was bedeutet das? |
INFO :
Barrierefrei, behindertengerecht oder behindertenfreundlich?
Der Begriff „barrierefrei“ hat die Begriffe ‚behindertengerecht‘ und ‚behindertenfreundlich‘ im offiziellen Sprachgebrauch weitgehend abgelöst, da Wortkombinationen aus „behindert“ und „gerecht“ oder „freundlich“ ungewünschte Assoziationen auslösen: Sie legen nahe, dass für mobilitätseingeschränkte Menschen besondere Bedingungen gelten müssten, beziehungsweise diese besondere Unterstützung benötigen. Das ist zwar nicht gänzlich falsch, aber nicht erstrebenswert. Vielmehr geht es um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes derart, dass von Vorneherein für niemanden Einschränkungen entstehen und alle gleichermaßen teilhaben können.
Barrierefreiheit beim Wohnen: Was heißt das genau?
Besonders bei der Beschreibung von Immobilien werden neben „barrierefrei“ oder „behindertengereicht“ auch häufig Adjektive wie „seniorengerecht“, „altengerecht“ oder „barrierearm“ genannt. Alle diese Begriffe suggerieren, dass die Wohnsituation im jeweiligen Haus oder der Wohnung auf die Bedürfnisse von älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen ausgerichtet ist. Jedoch sind nur die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ gesetzlich definiert, alle anderen lassen viel Spielraum für Interpretationen.
Barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“
Die beiden Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind genau definiert und garantieren bestimmte Ausstattungsmerkmale, und zwar durch die DIN 18040. Darin sind bestimmte Normen für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen festgelegt.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht also allen Standards einer barrierefreien Wohnung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen: Während bei einer barrierefreien Wohnung etwa eine Türdurchgangsbreite von 80 Zentimeter ausreichend ist, sind laut DIN für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter notwendig. Barrierefreiheit ist durch Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimeter gegeben, damit eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, braucht es jedoch Flächen von 150 x 150 Zentimeter, zum Beispiel m Badezimmer oder der Küche.
Barrierefreies WC: für mehr Selbstständigkeit im Alltag
Bewegungsflächen vor dem barrierefreien WC
Damit Mobilitätshilfen wie etwa ein Rollator oder Rollstuhl in greifbarer Nähe vor dem WC abgestellt werden können, muss eine ausreichende Bewegungsfläche um das WC gegeben sein. Bei einem barrierefreien WC muss eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vor der Toilette gewährleistet sein.
Bei mobilitätseingeschränkten Personen wie etwa Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einer Sehbehinderung sind höhere Abstandsflächen und Bewegungsflächen einzuhalten. So muss bei einem behindertengerechten bzw. rollstuhlgerechten WC eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor der Toilette vorhanden sein.
Sitzhöhe der barrierefreien Toilette
Die Standardhöhe für ein übliches WC sind 42 cm. Damit gehbeeinträchtige Menschen und Rollstuhlfahrer die Toilette komfortabler nutzen können, empfiehlt sich eine Höhe des WC-Sitzes zwischen 46 und 48 cm. Doch auch diese Maße können für den einen immer noch zu niedrig und für den anderen zu hoch sein. Deshalb sollten alle Benutzer des WCs vorab zur Probe sitzen. Ideal sind höhenverstellbare Toiletten, wenn mehrere Personen das WC benutzen.